Was tun wir?

Versorgungsregelung

Wir begleiten und beraten Sie bei der Neueinführung/Überarbeitung von Versorgungsregelungen zum Thema betriebliche Altersversorgung.

Angemessenheitsprüfung

Vorliegende Zusagen mit Gremienzusagen werden von vergleichbaren wohnungswirtschaftlichen Unternehmen verglichen und ein Lösungsvorschlag ausgearbeitet, um mögliche Defizite auszugleichen.

Altersteilzeit- und Lebensarbeitszeitregelungen

Wir beraten Sie zielgerichtet bei Berechnungen, Mustervorlagen und der individuellen persönlichen Ausgangslage.

Insolvenzabsicherung

Wir sichern für Sie die erworbenen Arbeitnehmeransprüche nach den gesetzlichen Regelungen ab.

Rückstellungen

Wir bewerten Rückstellungsarten wie Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen, Jubiläumsrückstellungen, Altersteilzeitrückstellungen und Nießbrauch, Wohnrechte und Kaufpreisrenten.

sonstige bAV-Verpflichtungen

Bei einer Vielzahl von ähnlichen Verpflichtungen stehen wir Ihnen bei Bedarf ebenfalls zur Seite.

Wie gehen wir vor?

  • Aufnahme der aktuellen Situation und der Wunschvorstellungen in einem Vorgespräch

  • Prüfung der Umsetzbarkeit
  • Entwurf von Musterzusagen, Erstellung von Probeberechnungen usw.
  • Begleitung und Vorstellung der erarbeiteten Ergebnisse bei Unternehmensgremien und Mitarbeitern

Was ist Ihr Nutzen?

Die Mitarbeitermotivation und die Mitarbeiterbindung versuchen wir in eine zukunftsfähige und nachhaltige Versorgungsregelung für die Mitarbeiter und Gremien auf die jeweiligen wirtschaftlichen individuellen Gegebenheiten darzustellen. Dabei stehen wir Ihnen regelmäßig bis zum Abschluss zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner 

Jürgen Kempfle
Bereichsleiter Altersversorgung, Geschäftsführer VdW BCAT
Viktoria Rogg
Assistenz Altersversorgung